Quelle: http://www.tourismuspresse.at
Auszug /Zitat : „Mit der Begründung, dass aufgrund eines ausgewiesenen Wanderweges eine Umzäunung notwendig gewesen wäre, wird die landwirtschaftliche Nutzung der Freizeitnutzung untergeordnet. Damit klammert das Gericht nicht nur den Wert der Bewirtschaftung unserer Almen, sondern auch die Anforderungen an die menschliche Eigenverantwortung aus. Schließlich wurde mit Hinweisschildern auf wichtige Verhaltensregeln hingewiesen“, so Hörl….“
➡️ meines Erachtens hat das Gericht völlig korrekt geurteilt . Eine Umzäunung ist so finde ich, sogar zwingend notwendig und von der Logik her eigentlich selbsterklärend.
Hörl’s Aussagen / Meinung teile ich absolut nicht ❗